Zusatzinformationen: Nationale CO2-Bepreisung
Die Bundesregierung hat mit Beginn des Jahres 2021 die CO2-Bepreisung auf die Bereiche Verkehr und Gebäude ausgeweitet. Wie es im Rahmen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) bereits für die Energiewirtschaft und die energieintensive Industrie gilt, gibt es seitdem auch einen CO2-Preis für den CO2-Ausstoß in den Bereichen Verkehr und Gebäude. Den gesetzlichen Rahmen steckt das Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG).
Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startete 2021 mit einem Festpreissystem (Einführungsphase 2021 - 2025) für fossile Brennstoffe, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist zunächst fix und steigt, wie die nebenstehende Grafik zeigt, von 25 € je Tonne bis 2025 auf 55 € je Tonne. Ab 2026 startet der nationale Emissionshandel dann in die Versteigerungsphase mit einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 € pro Tonne emittiertem CO2.
CO2-Preisrechner
Die Einnahmen aus dem BEHG werden zum Teil dafür verwendet, die EEG-Umlage zu senken. Der neue CO2-Preis führt in den Unternehmen dennoch zu Mehrkosten. Für einzelne Unternehmen aus energie- und handelsintensiven Branchen sind im Falle von deutlichen Nachteilen im internationalen Wettbewerb zwar Kostenentlastungen vorgesehen (Carbon-Leakage-Verordnung - BECV). Außerdem sollen Energieverbräuche von Produktionsanlagen, die bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teilnehmen, nicht mit dem neuen CO2-Preis belastet werden. Am Ende schlagen für eine Vielzahl von Unternehmen aber teilweise erhebliche Kostensteigerungen zu Buche.
Der CO2-Preisrechner der IHK-Organisation hilft den Unternehmen dabei, die Veränderung der Kosten zu berechnen.
Preisentwicklung 2021 - 2026
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, Stand 07/2021
Quelle: Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, Stand 07/2021