Strom-Ausfalldauer
Grafik 1: Bundesweite Entwicklung 2006 - 2022 SAIDIEnWG-Gesamt in Minuten
Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 11/2023
Grafik 2: Kennzahlen pro Bundesland 2022 SAIDIEnWG-Gesamt in Minuten
Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 11/2023
Einem Stromausfall können grundsätzlich unterschiedliche Ursachen zugrunde liegen. Die Bundesnetzagentur ermittelt, aus den von den Netzbetreibern jährlich übermittelten Daten zu Versorgungsunterbrechungen mit einer Dauer über drei Minuten, bestimmte Kennzahlen.
Der SAIDIEnWG (System Average Interruption Duration Index) spiegelt die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Letztverbraucher innerhalb eines Kalenderjahres wider (Niederspannung).
Der ASIDIEnWG (Average System Interruption Duration Index) spiegelt die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Bemessungsscheinleistungen innerhalb eines Kalenderjahres wider (Mittelspannung).
SAIDIEnWG-Gesamt = SAIDIEnWG + ASIDIEnWG. In die Berechung des SAIDIEnWG fließen nur ungeplante Unterbrechungen (Atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter, Zuständigkeit des Netzbetreibers, Rückwirkungsstörungen) ein.
In Grafik 1 ist die bundesweite Entwicklung von 2006 – 2022 dargestellt. An der Datenerhebung zum Monitoring 2023 haben sich vier Übertragungsnetzbetreiber sowie 803 Verteilnetzbetreiber beteiligt (Quelle: Monitoringbericht 2023, Bundesnetzagentur).
Grafik 2 zeigt die Kennzahlen pro Bundesland in 2022 auf. Es ist unbedingt zu berücksichtigen, dass der jeweilige Bundesland-SAIDIEnWG nur näherungsweise deckungsgleich mit dem jeweiligen Bundesland ist! Die jeweiligen Versorgungsunterbrechungen können nur dem jeweiligen Netzgebiet des Netzbetreibers zugeordnet werden, da gemäß § 52 EnWG die Daten der Versorgungsunterbrechungen pro Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Für den Fall, dass ein Netzbetreiber ein Netzgebiet vorzuweisen hat, das sich in mehr als einem Bundesland befindet, werden die Versorgungsunterbrechungen dem Bundesland zugerechnet, in dem der Netzbetreiber seinen Firmensitz hat.
Das Verteilnetz ist für die Verteilung der elektrischen Energie zu den Verbrauchern zuständig und wird in Hochspannung (110 kV), Mittelspannung (bis 50 kV) und Niederspannung (400 V) unterteilt.
Mit dem Monitoringbericht 2023 haben die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihren gemeinsamen Bericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten vorgelegt.
Der SAIDIEnWG (System Average Interruption Duration Index) spiegelt die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Letztverbraucher innerhalb eines Kalenderjahres wider (Niederspannung).
Der ASIDIEnWG (Average System Interruption Duration Index) spiegelt die durchschnittliche Versorgungsunterbrechung je angeschlossenen Bemessungsscheinleistungen innerhalb eines Kalenderjahres wider (Mittelspannung).
SAIDIEnWG-Gesamt = SAIDIEnWG + ASIDIEnWG. In die Berechung des SAIDIEnWG fließen nur ungeplante Unterbrechungen (Atmosphärische Einwirkungen, Einwirkungen Dritter, Zuständigkeit des Netzbetreibers, Rückwirkungsstörungen) ein.
In Grafik 1 ist die bundesweite Entwicklung von 2006 – 2022 dargestellt. An der Datenerhebung zum Monitoring 2023 haben sich vier Übertragungsnetzbetreiber sowie 803 Verteilnetzbetreiber beteiligt (Quelle: Monitoringbericht 2023, Bundesnetzagentur).
Grafik 2 zeigt die Kennzahlen pro Bundesland in 2022 auf. Es ist unbedingt zu berücksichtigen, dass der jeweilige Bundesland-SAIDIEnWG nur näherungsweise deckungsgleich mit dem jeweiligen Bundesland ist! Die jeweiligen Versorgungsunterbrechungen können nur dem jeweiligen Netzgebiet des Netzbetreibers zugeordnet werden, da gemäß § 52 EnWG die Daten der Versorgungsunterbrechungen pro Netzbetreiber an die Bundesnetzagentur übermittelt werden. Für den Fall, dass ein Netzbetreiber ein Netzgebiet vorzuweisen hat, das sich in mehr als einem Bundesland befindet, werden die Versorgungsunterbrechungen dem Bundesland zugerechnet, in dem der Netzbetreiber seinen Firmensitz hat.
Das Verteilnetz ist für die Verteilung der elektrischen Energie zu den Verbrauchern zuständig und wird in Hochspannung (110 kV), Mittelspannung (bis 50 kV) und Niederspannung (400 V) unterteilt.
Mit dem Monitoringbericht 2023 haben die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt ihren gemeinsamen Bericht über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten vorgelegt.